Oberlandesgericht Hamm, 2011-12-22, I-23 W 3/11

I-23 W 3/11Supreme CourtDec 22, 2011

Full text

Oberlandesgericht Hamm — I-23 W 3/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-12-22

Aktenzeichen: I-23 W 3/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1222.I23W3.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 09. November 2011 wird auf-gehoben.

Der Antrag des Leiters der JVA Werl, die Unterbringung des Betroffenen gem. § 1 ThUG in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung anzuordnen, wird als unbegründet zu¬rückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben und

außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Hinsichtlich der Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts wird Teil VI Ab-schnitt 3 des Gebührenverzeichnisses zum RVG für anwendbar erklärt.

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