Oberlandesgericht Hamm, 2011-11-29, 19 U 188/11

19 U 188/11Supreme CourtNov 29, 2011

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 19 U 188/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-11-29

Aktenzeichen: 19 U 188/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1129.19U188.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

wird die Klägerin darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 20.07.2011 durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, da die Berufung offensichtlich unbegründet ist, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats nicht erfordern und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist,

erhält die Klägerin Gelegenheit zur Stellungnahme, auch dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird, innerhalb von fünf Wochen,

wird der Streitwert für das Berufungsverfahren auf 7.901,28 Euro festgesetzt.

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