I-5 U 127/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-06, I-5 U 127/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-10-06, I-5 U 127/11
I-5 U 127/11Supreme CourtOct 6, 2011
Regest
Die Rechtsprechnung lässt ausnahmsweise eine teilweise Befriedigung im Verfügungsverfahren nur zu, wenn der Verfügungskläger auf die sofortige Erfüllung so dringend angewiesen ist, dass er ein ordentliches Verfahren nicht abwarten kann, ohne unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden zu erleiden.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 127/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-06
Aktenzeichen: I-5 U 127/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:1006.I5U127.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: § 940 ZPO
Leitsätze
Die Rechtsprechnung lässt ausnahmsweise eine teilweise Befriedigung im Verfügungsverfahren nur zu, wenn der Verfügungskläger auf die sofortige Erfüllung so dringend angewiesen ist, dass er ein ordentliches Verfahren nicht abwarten kann, ohne unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden zu erleiden.
Tenor
Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 08. Juli 2011 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.