I-13 U 61/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-29, I-13 U 61/11
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-13 U 61/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-29
Aktenzeichen: I-13 U 61/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0829.I13U61.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.02.2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.719,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.08.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 1.003,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2010 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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