I-19 U 3/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-29, I-19 U 3/11
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-19 U 3/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-29
Aktenzeichen: I-19 U 3/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0729.I19U3.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf den Antrag der Beklagten aus dem Schriftsatz vom 14.07.2011 wird der Tatbestand des am 31.05.2011 verkündeten Urteils des Senats wie folgt berichtigt:
Auf Blatt 6 UA, Zeile 15 und 16 des 2. Absatzes wird die Passage „nicht von der Klägerin entnommen, sondern – einer Lieferung gleich –„ gestrichen. Im Anschluss an diesen Satz wird folgender Satz ergänzt:
„Dies kommt aus Sicht des Senats einer Lieferung gleich“.
Der letzte Satz Blatt 8 UA, 6. Zeile des letzten Absatzes wird vor den Worten „die Vertragsschließenden“ um das Wort „und“ ergänzt.
Der vorbezeichnete Satz wird nach den Worten „die Vertragsschließenden“ in Parenthese wie folgt ergänzt:
„- worauf das Handeln eines generalbevollmächtigten Direktors bzw.
des Vorstandes auf Seiten der Beklagten und des Oberbürgermeisters
bzw. des Oberstadtdirektors und Stadtkämmerers auf Seiten der Rechts-
vorgängerin der Klägerin hindeuten –„.
Auf Blatt 11 UA wird im letzten Absatz folgender Satz gestrichen:
„Sie sind stets durch hochrangige Vertreter an den Vertragsverhandlungen
beteiligt gewesen“.
Der weitergehende Antrag auf Tatbestandsberichtigung wird zurückgewiesen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.