33 U 1/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-06, 33 U 1/10
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 33 U 1/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-06
Aktenzeichen: 33 U 1/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0706.33U1.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilsenat
Tenor
I. Auf die Berufungen der Klägerin und des Beklagten wird das am 7.12.2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
a) Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Amtsgericht Ibbenbüren folgende Erklärung abzugeben:„Ich bin damit einverstanden, dass der bei der Hinterlegungsstelle zum Az. 95 HL 12/09 AG Ibbenbühren hinterlegte Betrag von 43.417,85 € in Höhe einer hälftigen Teilsumme von 21.708,93 € zzgl. anteiliger Zinsen an meine geschiedene Ehefrau X1, M-Weg, I ausgezahlt wird“,und zwar Zug um Zug gegen Abgabe der an das AG Ibbenbühren gerichteten Erklärung der Klägerin, in der diese in die Auszahlung der übrigen 21.708,93 € zzgl. anteiliger Zinsen an den Beklagten einwilligt.
b) Der Beklagte wird weiter verurteilt, gegenüber der Z1 zum Az. ##### folgende Erklärung abzugeben:
„Ich beauftrage die Z1 aus der im Grundbuch von G eingetragenen Grundschuld einen letztrangigen Teilbetrag von 21.832,57 € an mich und die Klägerin als Gesamtberechtigte zu übertragen.“
- Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt,
a) gegenüber dem Amtsgericht Ibbenbüren folgende Erklärung abzugeben:„Ich bin damit einverstanden, dass der bei der Hinterlegungsstelle zum Az. 95 HL 12/09 AG Ibbenbühren hinterlegte Betrag von 43.417,85 € in Höhe einer hälftigen Teilsumme von 21.708,93 € zzgl. anteiliger Zinsen an meinen geschiedenen Ehemann Y1, S-Straße, I ausgezahlt wird“,und zwar Zug um Zug gegen Abgabe der an das AG Ibbenbühren gerichteten Erklärung des Beklagten, in der dieser in die Auszahlung der übrigen 21.708,93 € zzgl. anteiliger Zinsen an die Klägerin einwilligt.
b) Die Klägerin wird weiter verurteilt, gegenüber der Z1 zum Az. ##### folgende Erklärung abzugeben:
„Ich beauftrage die Z1 aus der im Grundbuch von G eingetragenen Grundschuld einen letztrangigen Teilbetrag von 21.832,57 € an mich und den Beklagten als Gesamtberechtigte zu übertragen.“
- Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 37 % und der Beklagte zu 63 %, die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 40 % und der Beklagte zu 60 %.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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