10 U 5/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-16, 10 U 5/11
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 5/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-16
Aktenzeichen: 10 U 5/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0616.10U5.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm – Senat für Landwirtschaftssachen –
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03.12.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Kamen teilweise abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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