I-11 U 163/09•Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-01, I-11 U 163/09
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-11 U 163/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-01
Aktenzeichen: I-11 U 163/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0601.I11U163.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 27. Mai 2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Das Versäumnisurteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 26.02.2009 wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat, soweit der Kläger den Beklagten für die Jahre 2006 und 2007 auf Ausgleich eines Steuerschadens in Höhe von 25.355,88 € in Anspruch genommen und daneben begehrt hat festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, ihm auch wegen des für das Jahr 2008 zu erwartenden Steuerschadens Scha-densersatz zu leisten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 16 % und der Beklagte zu 84 %. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Säumnis des Beklagten, die dieser allein trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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