31 U 114/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-03-01, 31 U 114/09
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 114/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-01
Aktenzeichen: 31 U 114/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0301.31U114.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das Urteil des Landgerichts Essen vom 18.6.2009 wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, die von der Klägerin auf den Darlehensvertrag mit der Darlehensnummer #####/#### geleisteten Teilzahlungen ab dem 1.1.2005 mit einem Zinssatz von 4 % neu zu berechnen und der Klägerin über diesen Zinssatz hinaus gezahlte Zinsen ab dem 1.1.2005 zu erstatten.
Es wird festgestellt, dass die Klägerin aus dem Darlehensverhältnis mit der Darlehensnummer #####/#### anstelle der vertraglich vereinbarten Zinsen lediglich Zinsen in Höhe von 4 % schuldet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Klägerin 96 % und die Beklagte 4 %, die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin voll.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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