26 U 44/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-27, 26 U 44/08
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 44/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-27
Aktenzeichen: 26 U 44/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1027.26U44.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 02. Januar 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger sowie dessen Ehefrau X in ihrer Eigenschaft als Erbengemeinschaft nach dem am 19.09.2005 verstorbenen Y 2.000 € zu zahlen.
Der Kläger trägt zu 90% seine eigenen außergerichtlichen Kosten, zu 61% die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 sowie die der Beklagten zu 2, 3 und 4 voll.
Die Beklagte zu 1 trägt 39% die eigenen außergerichtlichen Kosten sowie die des Klägers zu 10%.
Die Gerichtskosten werden zu 90% dem Kläger und zu 10% der Beklagten zu 1 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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