I-3 U 275/07•Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-07, I-3 U 275/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-3 U 275/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-07
Aktenzeichen: I-3 U 275/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1007.I3U275.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 05.11.2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger in ungeteilter Erbengemeinschaft 80.014,74 € nebst 4 % Zinsen seit dem 19.02.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 62 % und die Be-klagte zu 38 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien wird gestattet, die jeweilige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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