4 U 104/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-24, 4 U 104/09
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 104/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-24
Aktenzeichen: 4 U 104/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0924.4U104.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Parteien wird unter Zurückweisung des weiter-gehenden Rechtsmittels der Klägerin das am 5. Mai 2009 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abge¬ändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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