Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-13, 2 Ws 211/09

2 Ws 211/09Supreme CourtAug 13, 2009

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 211/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-13

Aktenzeichen: 2 Ws 211/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0813.2WS211.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss insoweit aufgeho-ben, als die Beiordnung von Rechtsanwalt E2 aus N abgelehnt worden ist.

Dem Verurteilten wird Rechtsanwalt E2 aus N als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen

notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt die Staatskasse, § 467

Abs. 1 StPO).

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

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