10 W 90/03•Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-18, 10 W 90/03
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 90/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-18
Aktenzeichen: 10 W 90/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0618.10W90.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat - Senat für Landwirtschaftssachen -
Normen: § 13 Abs. 4 b) HöfeO
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 08.08.2003 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Arnsberg vom 18.07.2003 abgeändert:
Der Antrag der Antragstellerin zu Ziff. 1. aus dem Schriftsatz vom 03.12.2001 wird zurückgewiesen.
Die Kosten, die durch die Beweisaufnahme zur Feststellung der Hofeseigen-schaft der im Hofgrundbuch von B-Z Blatt #### eingetragenen Grundbesit-zung entstanden sind, werden dem Antragsgegner auferlegt.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des ersten Rechtszu-ges tragen die Antragstellerin zu 90 % und der Antragsgegner zu 10%.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfah-rens 10 W 47/96 OLG Hamm tragen die Antragstellerin zu 87 % und der An-tragsgegner zu 13 %.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des vorliegenden Be-schwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Geschäftswert für das vorliegende Beschwerdeverfahren wird auf 87.803,13 € festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.