11 U 175/07•Oberlandesgericht Hamm, 2009-05-27, 11 U 175/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 175/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-27
Aktenzeichen: 11 U 175/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0527.11U175.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. August 2007 verkündete
Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld
– unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – teilweise ab-
geändert.
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld
in Höhe von 100.000,-- € zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger
allen materiellen und weiteren immateriellen Schaden jeweils zur Hälfte
zu ersetzen, welcher dem Kläger aus dem Polizeieinsatz vom 15.12.2002
in S noch entstehen wird, soweit die Ansprüche nicht auf einen
Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen oder übergegangen sind.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 3/8 und das beklagte
Land zu 5/8.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der jeweils
anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund
dieses Urteils gegen sie jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn
nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit
in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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