19 W 28/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-04, 19 W 28/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-04, 19 W 28/08
19 W 28/08Supreme CourtNov 4, 2008
Regest
Im selbständigen Beweisverfahren sind Gegenanträge, die nur dazu dienen sollen, die Verantwortlichkeit des Antragsgegners im Verhältnis zu einem Dritten abzuklären, der in keiner unmittelbaren Beziehung zum Antragsteller steht, nicht zulässig.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 19 W 28/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-11-04
Aktenzeichen: 19 W 28/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1104.19W28.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: §§485 ff ZPO
Leitsätze
Im selbständigen Beweisverfahren sind Gegenanträge, die nur dazu dienen sollen, die Verantwortlichkeit des Antragsgegners im Verhältnis zu einem Dritten abzuklären, der in keiner unmittelbaren Beziehung zum Antragsteller steht, nicht zulässig.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von bis zu 2.000,- €.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.