I-10 W 22/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-09-23, I-10 W 22/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-09-23, I-10 W 22/08
I-10 W 22/08Supreme CourtSep 23, 2008
Regest
Wirtschaftsfähigkeit
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-10 W 22/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-23
Aktenzeichen: I-10 W 22/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0923.I10W22.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Normen: § 6 Abs. 7 HöfeO
Leitsätze
Wirtschaftsfähigkeit
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - Schwelm wird angewiesen, bei seiner Entscheidung über die Erteilung des Hoffolgezeugnisses von seinen Bedenken hinsichtlich der Wirtschaftsfähigkeit des Beteiligten zu 1) Abstand zu nehmen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten im Beschwerdeverfahren findet nicht statt.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 93.055,12 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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