26 U 31/06•Oberlandesgericht Hamm, 2008-09-16, 26 U 31/06
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 31/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-16
Aktenzeichen: 26 U 31/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0916.26U31.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 22. Dezember 2005 ver-kündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld ab-geändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 4.120 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. März 2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern die weitergehenden Mängelbeseitigungskosten zu zahlen, die sich aus der nicht vertragsgemäßen Durchführung der Plattierungsar-beiten am Haus I-Weg in H ergeben werden.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Hinsichtlich der Widerklage bleibt es bei der vom Landgericht ausgesprochenen Verurteilung.
Die Berufung wird im Übrigen zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 70 % und die Beklagte 30 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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