4 U 202/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-07-01, 4 U 202/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 202/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-01
Aktenzeichen: 4 U 202/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0701.4U202.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und des Beklagten zu 2) wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 5. September 2007 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen teilweise dahin abgeändert, dass der Feststellungsausspruch zu IV im Urteilstenor entfällt.
Es bleibt bei der Kostenentscheidung des Landgerichts für die Kosten erster Instanz.
Von den Kosten der zweiten Instanz tragen der Kläger 1/5 und die Beklagten 4/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.