11 W 85/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-13, 11 W 85/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 11 W 85/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-13
Aktenzeichen: 11 W 85/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0613.11W85.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 05.11.2007 wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.
Dem Antragsteller wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U aus C zu den Bedingungen eines in B ansässigen Rechtsanwalts für den Antrag bewilligt, das beklagte Land zu verurtei-len, an ihn 2.420,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen und den An-tragsteller von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Ver-fahrensbevollmächtigten aus deren Kostenrechnung vom 13.06.2007 in Höhe von 272,87 € freizustellen.
Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren ist auf die Hälfte zu ermäßigen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.