Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-13, 11 W 78/07

11 W 78/07Supreme CourtJun 13, 2008

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 11 W 78/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-13

Aktenzeichen: 11 W 78/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0613.11W78.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 05.10.2007 wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 21.09.2007 abgeändert.

Dem Antragsteller wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U aus C zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts für den Antrag bewilligt, das beklagte Land zu verurteilen, an ihn 3.380,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen und den Antragsteller von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Verfahrensbe-vollmächtigten aus deren Kostenrechnung vom 11.06.2007 in Höhe von 359,50 € freizustellen.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren ist auf die Hälfte zu ermäßigen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.