10 U 63/05•Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-27, 10 U 63/05
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 63/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-27
Aktenzeichen: 10 U 63/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0527.10U63.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. März 2005 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert und wie folg neu gefasst:
Der Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 19.504,31 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Beklagten und die Berufung des Klägers werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 94 % und der Beklagte 6 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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