Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-17, 22 U 113/07

22 U 113/07Supreme CourtJan 17, 2008

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 113/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-17

Aktenzeichen: 22 U 113/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0117.22U113.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Juli 2007

verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts

C abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Drittwiderklage wird festgestellt, dass der Drittwiderbeklagten

keine Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche

gegen die Beklagten zu 1. und 2. zustehen im Zusammenhang

mit dem notariellen Kaufvertrag vom 22. Februar 1995 des Notars

Dr. T (UR-Nr. 56/1995) und im Zusammenhang mit den

Verhandlungen der Repräsentanten der Beklagten zu 1., die diesem

Vertrag vorausgegangen sind.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Drittwider-

beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger und die Drittwiderbeklagte können die Zwangsvollstreckung

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages

abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in

Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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