15 W 240/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-01-03, 15 W 240/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 240/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-01-03
Aktenzeichen: 15 W 240/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0103.15W240.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der Beschluss des Landgerichts vom 07.05.2007 wird aufgehoben.
Die sofortigen Erstbeschwerden der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 24.01.2007 werden zurückgewiesen, soweit das Landgericht die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 07.10.2006 zu TOP 3 und TOP 4 für ungültig erklärt hat.
Hinsichtlich des von den Wohnungseigentümern auf der Versammlung vom 07.10.2007 zu TOP 5 gefassten Beschlusses wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu entscheiden haben wird.
Der Geschäftswert wird - insoweit in Abänderung der Entscheidungen des Amtsgerichts und Landgerichts - für alle Instanzen auf jeweils 40.000 € festgesetzt.
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