15 W 249/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-12-20, 15 W 249/07
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 249/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-20
Aktenzeichen: 15 W 249/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1220.15W249.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die erste Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gladbeck vom 18.09.2006 als unzulässig verworfen wird.
Die Gerichtskosten der dritten Instanz werden den Beteiligten zu 1) auferlegt, die auch den übrigen Beteiligten die ihnen im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten haben.
Der Geschäftswert wird auf 30.000 € festgesetzt.
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