13 U 62/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-30, 13 U 62/06
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 62/06 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-30
Aktenzeichen: 13 U 62/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0330.13U62.06.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 07.04.2006 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage ist dem Grunde nach hinsichtlich der Klageanträge zu 1) - 3) gegenüber dem Beklagten zu 2) und den Beklagten zu 3) und 4) gerechtfertigt. Hinsichtlich des Betragsverfahrens wird die Sache zurückverwiesen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 2) zusammen mit den Beklagten zu 3) und 4) gesamtschuldnerisch verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen und zukünftige immaterielle Schäden aus dem Unfall vom 03.08.2003 zu ersetzen, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Die Berufung des Beklagten zu 2) wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung auch über die Kosten der Berufungsinstanz und der Nebenintervention bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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