4 U 170/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-22, 4 U 170/06
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 170/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-22
Aktenzeichen: 4 U 170/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0322.4U170.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 07. September 2006 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.
Der Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 5.100,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Juni 2006 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 2/3 und
der Beklagte 1/3.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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