Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-22, 15 W 322/06

15 W 322/06Supreme CourtFeb 22, 2007

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 322/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-22

Aktenzeichen: 15 W 322/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0222.15W322.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.

Auf die sofortige erste Beschwerde der Beteiligten zu 4) wird der Beschluss des Amtsgerichts vom 23. Februar 20006 mit Ausnahme der Wertfestsetzung ebenfalls aufgehoben.

Der Antrag der Antragsteller vom 29. Dezember 2005, die in der Eigentümerversammlung vom 8. Dezember gefassten Beschlüsse zu TOP 4, 6 und 8 für unwirksam zu erklären, wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens werden den Beteiligten zu 1) bis 3) auferlegt, eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet in allen Instanzen nicht statt.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.500 € festgesetzt.

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