15 W 181/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-22, 15 W 181/06
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 181/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-22
Aktenzeichen: 15 W 181/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0222.15W181.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird teilweise aufgehoben, soweit das Landgericht den Beteiligten zu 15) zur Herausgabe des Wirtschaftsplans und der Wohngeldabrechnung für 2003 verpflichtet hat. Im übrigen wird der Beschluss aus Klarstellungsgründen aufgehoben und insgesamt neu gefasst:
I.
Dem Beteiligten zu 15) wird aufgegeben, an die Beteiligten zu 1) bis 14) zu Händen ihrer Verwalterin T, A 1, ####1 I5, folgende Unterlagen betreffend die Wohnungs- und Teileigentumsanlage C-Stiege - 9 in S herauszugeben:
sämtliche Originale der Kontoauszüge des während seiner Verwaltungstätigkeit vom 01.09.2002 bis zum 30.07.2004 für die Eigentümergemeinschaft geführten Bankkontos bei der Stadtsparkasse S mit der Kontonummer XXXXXX,
sämtliche Originale der Kontoauszüge des vom 01.01.2003 bis zum 30.07.2004 für die Eigentümergemeinschaft geführten Bankkontos bei der Stadtsparkasse S mit der Kontonummer XXXXXX,
Rechnungen und Belege zu den auf dem Konto XXXXXX der Stadtsparkasse S erfolgten Buchungen,
die Original-Protokolle der während seiner Verwaltungstätigkeit durchgeführten und von ihm geleiteten Eigentümerversammlungen,
sämtliche Original-Protokolle der vor seiner Amtszeit durchgeführten Eigentümerversammlungen,
die Einladungen zu den während seiner Verwaltungstätigkeit durchgeführten Eigentümerversammlungen,
sämtliche Anwesenheitslisten für die vor und während der Amtszeit des Antragsgegners durchgeführten Eigentümerversammlungen,
die Unterlagen über die von ihm für die Eigentümergemeinschaft geführten Gerichtsverfahren, und zwar
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Amtsgericht Rheine 3 II 16/01, 3 II 13/02, 3 II 16/02, 3 II 4/03, 3 II 6/03, 3 II 8/03, 3 II 9/03, 3 II 13/03, 3 II 9/04, 3 III 12/04, 3 II 15/04, 3 II 19/04 und 3 II 23/04 sowie
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Landgericht Münster 3 T 67/02, 3 T 26/03, 3 T 66/03, 16 O 182/04, 16 O 99/04 und 11 O 202/04,
sämtliche Originale der Kostenbelege der für die Gemeinschaft geführten Gerichtsverfahren,
den Schriftverkehr mit einzelnen Wohnungseigentümern,
die geltende Teilungserklärung,
die beabsichtigte neue Teilungserklärung,
sämtlichen Schriftverkehr mit der Stadt S,
sämtlichen Schriftverkehr mit der Vorverwalterin O & V GmbH,
sämtlichen Schriftverkehr mit der W und der Hypo R Bank,
sämtlichen Schriftverkehr mit der Gebäudeversicherung Deutscher I6,
sämtlichen Schriftverkehr mit Rechtsanwalt I4 wegen der Übernahme laufender Gerichtsverfahren der Gemeinschaft.
II.
Der Beteiligte zu 15) wird weiter verpflichtet, den Beteiligten zu 1) bis 14) Abrechnung über die von ihm für die Eigentümergemeinschaft in der Zeit vom 01.09.2002 bis zum 30.07.2004 geführten Bankkonten zu Händen der Verwalterin zu erteilen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde werden dem Beteiligten zu 15) auferlegt, der auch den übrigen Beteiligten die ihnen im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten hat.
Der Geschäftswert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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