3 U 155/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-05, 3 U 155/06
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 155/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-05
Aktenzeichen: 3 U 155/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0205.3U155.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.05.2006 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 75.000, Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz ab dem 01.02.2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1) bis 3) verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen materiellen Schaden aus der stationären Behandlung ab dem 07.08.2001 zu ersetzen, soweit nicht Ansprüche auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5 % und die Beklagten zu 95 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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