Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-16, 4 U 99/06

4 U 99/06Supreme CourtJan 16, 2007

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 99/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-16

Aktenzeichen: 4 U 99/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0116.4U99.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 09. Mai 2006 verkündete Urteil der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird mit der Ma߬gabe zurückgewiesen, dass es am Ende des Verbotstenors zu 2. heißt: „wie geschehen in der Werbung in der Zeitschrift „Y“ gemäß Anlage K 2“ und am Ende des Verbotstenors zu 9. heißt: „wie geschehen in der Inter-netwerbung der Beklagten vom 14.02.2006 gemäß Anlage K 3“.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 65.000,00 € abzuwenden, falls nicht der Klä¬ger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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