1 UF 195/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-01-15, 1 UF 195/06
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 1 UF 195/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-15
Aktenzeichen: 1 UF 195/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0115.1UF195.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die befristete Beschwerde der verfahrensbeteiligten Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiegericht - Herford vom 08.08.2006 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Herford vom 18.12.1987 (Az.: 6 b F 318/86) wird in seinem Ausspruch zum Versorgungsausgleich abgeändert und mit Wirkung vom 01.03.2005 wie folgt neu gefasst:
Von dem Versicherungskonto Nr. #####1 des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund werden auf das Versicherungskonto Nr. #####2 der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 244,41 €, bezogen auf den 30.11.1986, übertragen. Der Monatsbetrag der übertragenen Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Zu Lasten der Versorgung des Antragsgegners bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (Pers.-Nr.: #####3) werden auf dem Versicherungskonto Nr. #####2 der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 393,47 €, bezogen auf den 30.11.1986, begründet. Der Monatsbetrag der begründeten Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird als unzulässig verworfen.
Die Gerichtskosten tragen die Parteien je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Beschwerdewert: 2.000,00 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.