34 U 146/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-08-18, 34 U 146/05
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 146/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-18
Aktenzeichen: 34 U 146/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0818.34U146.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.09.2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Rückübertragung des im Tenor des landgerichtlichen Urteils bezeichneten Grundeigentums insgesamt lastenfrei hinsichtlich in Abteilung III des Grundbuchs eingetragener Belastungen auf die Beklagte zu 1) zu erfolgen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger und die Drittwiderbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Beschwer der Beklagten übersteigt 20.000,00 Euro.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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