3 Ws 102/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-21, 3 Ws 102/06
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 102/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-21
Aktenzeichen: 3 Ws 102/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0321.3WS102.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird insoweit aufgehoben, als die der Angeschuldigten in dem Verfahren 6 Js 74/02 StA Bielefeld/1 KLs St 1/05 I
LG Bielefeld entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt werden.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Angeschuldigte; jedoch wird die Beschwerdegebühr auf die Hälfte ermäßigt. In dieser Höhe trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten im Beschwerdeverfahren.
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