25 U 111/04•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-17, 25 U 111/04
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 111/04 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-17
Aktenzeichen: 25 U 111/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0317.25U111.04.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Oktober 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen im Ausspruch über die Widerklage - unter Zurückweisung des insoweit weitergehenden Rechtsmittels - teilweise so abgeändert:
Auf die Widerklage bleibt die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 32.887,55 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 24. November 2003 und einen weiteren Betrag in Höhe von 15.277,40 Euro Zug um Zug gegen Übergabe der Bürgschaftserklärung eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts über eine entsprechende Summe zu zahlen.
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann Vollstreckungsmaßnahmen des Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht der Beklagte Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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