12 U 58/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-10, 12 U 58/05
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 58/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-10
Aktenzeichen: 12 U 58/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0310.12U58.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 08.04.2005 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.717,12 € nebst Zinsen in Hö-he von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2004 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 18 % und der Beklagte zu 82 %.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 27 % und der Beklagte zu 73 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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