Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-09, 6 UF 73/05

6 UF 73/05Supreme CourtMar 9, 2006

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 73/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-09

Aktenzeichen: 6 UF 73/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0309.6UF73.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24. Februar 2005 verkündete

Urteil des Amtsgerichts — Familiengericht — Detmold unter Zurückweisung des

Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgenden Trennungsunterhalt zu zahlen:

  • für die Monate Oktober 2004 bis Dezember 2004 monatlich 335,- €;

  • für den Monat Januar 2005 = 75,- €;

  • für die Monate Februar bis Juni 2005 monatlich 239,- €;

  • ab dem Monat Juli 2005 fortlaufend in Höhe von monatlich 170,- €.

Die Beträge sind bzw. waren jeweils monatlich im voraus bis zum 3. eines jeden Monats zur Zahlung fällig und ab ihrer jeweiligen Fälligkeit in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 2/5 und der Beklagte zu 3/5.

Hinsichtlich der kosten für das Verfahren in 1. Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Amtsgerichts.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.