19 U 72/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-07, 19 U 72/05
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 72/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-07
Aktenzeichen: 19 U 72/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0307.19U72.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.04.2005 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgericht Detmold abgeändert.
Es wird festgestellt, dass der Klägerin eine Masseverbindlichkeit in Höhe von 8.538,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-
seit dem 24.02.2004 zusteht.
Der Klägerin steht dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch gemäß § 61 InsO gegen den Beklagten zu, soweit die o.g. Masseverbindlichkeit nicht voll erfüllt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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