Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-26, 2 Ws 27/06 und 2 Ss 31/06

2 Ws 27/06 und 2 Ss 31/06Supreme CourtJan 26, 2006

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 27/06 und 2 Ss 31/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-26

Aktenzeichen: 2 Ws 27/06 und 2 Ss 31/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0126.2WS27.06UND2SS31.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Dem Angeklagten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung vom

  1. September 2005 gewährt.

Die hilfsweise eingelegte Revision ist infolgedessen gegenstandslos.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

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