27 U 85/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-14, 27 U 85/04
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 85/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-14
Aktenzeichen: 27 U 85/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0614.27U85.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. März 2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.242,59 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.07.2002 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 57 % und die Beklagte 43 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei darf die Vollstreckung durch die Gegenseite durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des von der Gegenseite aus dem Urteil vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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