Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-10, 15 W 31/05

15 W 31/05Supreme CourtMay 10, 2005

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 31/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-10

Aktenzeichen: 15 W 31/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0510.15W31.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. zZvilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß in der vorzunehmenden Berichtigung der genannten Geburtseinträge der Vermerk über die Staatsangehörigkeit des Beteiligten zu 2) dahin zu fassen ist, daß er libanesischer und türkischer Staatsangehöriger ist.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

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