4 U 183/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-03-10, 4 U 183/04
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 183/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-10
Aktenzeichen: 4 U 183/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0310.4U183.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 13. Oktober 2004 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 46.014,01 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 31. Mai 2003 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der im Depot E-Investment-Konto Nr. #1 bei der E mbH in I noch vorhandenen Aktienfondsanteile.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 55.000,- EUR abzuwenden, falls nicht der Kläger zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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