20 U 109/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-23, 20 U 109/04
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 109/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-23
Aktenzeichen: 20 U 109/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0223.20U109.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 2) gegen das am
- April 2004 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts
Münster werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen
dieser selbst sowie die Beklagte zu 2) zu je 50 %.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt der Kläger.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt diese selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger sowie der Beklagten zu 2) bleibt nachgelassen, die Zwangs-
vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem
Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Vollstreckungs-
gläubiger Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages bei-
bringt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.