31 U 40/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-10, 31 U 40/04
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 40/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-10
Aktenzeichen: 31 U 40/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0110.31U40.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 09.01.2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 10.026,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.05.2003 zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen, die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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