Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-04, 3 UF 555/01

3 UF 555/01Supreme CourtNov 4, 2004

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 555/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-04

Aktenzeichen: 3 UF 555/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1104.3UF555.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. November 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Herne für den Zeitraum ab dem 01.01.2001 teilweise abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Zeit vom 01.01.2001 bis zum 30.11.2004 Unterhalt in Höhe von insgesamt 15.938,80 €, abzüglich von Januar 2001 bis Oktober 2001 monatlich gezahlter 312,91 € (612,00 DM) zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin ab Dezember 2004 laufenden monatlichen Unterhalt in Höhe von 306,11 € zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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