Oberlandesgericht Hamm, 2004-10-19, 3 Ss 236/04

3 Ss 236/04Supreme CourtOct 19, 2004

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 236/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-10-19

Aktenzeichen: 3 Ss 236/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1019.3SS236.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

  1. Der Schuldspruch des angefochtenen Urteils wird wie folgt abgeändert:

Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte einer Beihilfe zum Diebstahl schuldig ist.

  1. Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

  2. Die weitergehende Revision wird verworfen.

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