Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-30, 15 W 269/04

15 W 269/04Supreme CourtAug 30, 2004

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 269/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-08-30

Aktenzeichen: 15 W 269/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0830.15W269.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Es wird festgestellt, daß der Vollzug der Abschiebungshaft über den 22.06.2004 hinaus rechtswidrig war.

Die Stadt F hat die dem Betroffenen im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Antrag des Betroffenen auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird zurückgewiesen.

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