21 U 173/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-03, 21 U 173/03
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 173/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-03
Aktenzeichen: 21 U 173/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0803.21U173.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.6.2003 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen (44 O 63/00) unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel der Parteien teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.727,67 € nebst 5% Zinsen hierauf ab dem 3.8.1999 sowie zusätzlich von 33.494,67 € vom 3.8.1999 bis zum 5.4.2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 88% und die Beklagte zu 12%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des jeweils auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.