11 UF 183/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-26, 11 UF 183/03
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 183/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-26
Aktenzeichen: 11 UF 183/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0526.11UF183.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. Oktober 2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Zeit von August 2001 bis Juli 2003 Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 90,- € zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits in erster Instanz und zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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