Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-08, 15 W 17/04

15 W 17/04Supreme CourtApr 8, 2004

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 17/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-04-08

Aktenzeichen: 15 W 17/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0408.15W17.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet im Verfahren dritter Instanz nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

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